- Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) §8a ist der Schutzauftrag definiert, an dem wir uns orientieren.
- Hier wird unteranderem auch die Verantwortung der Kindertagesstätten für das Wohl der Kinder betont.
- Diese Aufgabe soll in Kooperation mit den Eltern stattfinden, auch in Krisensituationen.
- Das Wohl des Kindes steht im gemeinsamen Mittelpunkt.
- Das Kinderschutz-Konzept wird regelmäßig überarbeitet und bei Teamsitzungen und Elternabenden besprochen.
- Bei den Strolchen findet Kinderschutz präventiv statt.
- Sollten dem Personal Anzeichen einer Gefährdung auffallen, treten sie mit den Eltern in Kontakt.
- Gemeinschaftliche Hilfen und Angebote werden besprochen und aufgezeigt.
- Das Schutzkonzept erhalten alle Eltern vor Beginn in der Krabbelstube und können es jederzeit nachlesen.