So schützen wir die Kinder

  • Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) §8a ist der Schutzauftrag definiert, an dem wir uns orientieren.
     
  • Hier wird unteranderem auch die Verantwortung der Kindertagesstätten für das Wohl der Kinder betont.
     
  • Diese Aufgabe soll in Kooperation mit den Eltern stattfinden, auch in Krisensituationen.
     
  • Das Wohl des Kindes steht im gemeinsamen Mittelpunkt.
     
  • Das Kinderschutz-Konzept wird regelmäßig überarbeitet und bei Teamsitzungen und Elternabenden besprochen.
     
  • Bei den Strolchen findet Kinderschutz präventiv statt.
     
  • Sollten dem Personal Anzeichen einer Gefährdung auffallen, treten sie mit den Eltern in Kontakt.
     
  • Gemeinschaftliche Hilfen und Angebote werden besprochen und aufgezeigt.
     
  • Das Schutzkonzept erhalten alle Eltern vor Beginn in der Krabbelstube und können es jederzeit nachlesen.

 

 

Hier finden Sie uns:

Kleine Strolche e.V.
Untere Kieselbergstr. 13
90429 Nürnberg

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